WER kann das IKH beauftragen ?
Das Beratungsangebot des IKH richtet sich an:
Behörden (Bund, Land, Kreis, Gemeinde)
Kommunale Einrichtungen (z.B. Wasserver- und -entsorgung, Abwasserbeseitigung)
Universitäten und Hochschulen
Naturschutzverbände
Geowissenschaftler und Ökologen
Schulen und öffentliche Bildungsträger
Ingenieurbüros
Bauwirtschaft, Rohstoffindustrie
Karst- und Höhlenforscher
Privatpersonen